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Wir stellen ein

Justiz(fach)angestellte (w/m/d)

Weitere Informationen finden Sie hier


Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, nach Terminvereinbarung zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de.



Es besteht aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen in den Fachbereichen Nachlass und Betreuung.
Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen kann.
Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von telefonischen Anfragen zum Stand der Bearbeitung ab!



Warnung vor betrügerischen Anrufen

Derzeit geben sich in ganz Deutschland Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus und mahnen Geldzahlungen an. Im Telefondisplay des Angerufenen erscheint eine nicht existente Rufnummer oder eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden immer schriftlich auf dem Postweg versandt. 

Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.


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