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Seit 1. Januar 2018 ist für die Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten der früheren Notariate Stuttgart-Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Obertürkheim, Untertürkheim, Stammheim, Weilimdorf und Zuffenhausen das Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig.
Für alle Grundbuchangelegenheiten der genannten Notariate ist zentral das Grundbuchamt bei dem Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamt Waiblingen) zuständig.
Für Beuurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen sind freiberufliche Notare zuständig. Bei der Suche nach einem Notar hilft Ihnen die Internetseite www.notar.de Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kiene Beurkundungen oder Unterschriftsbeglaubigungen durchführen dürfen.
Nähere Informationen zur Notariatsreform können Sie der Internetseite www.notariatsreform.de entnehmen.