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Datenschutz-Hinweise zur Überprüfung von Nachweisen gemäß §§ 6, 6a CoronaVO
Datenschutz-Hinweise zur Überprüfung von Nachweisen gemäß §§ 6, 6a CoronaVO
Verantwortliche Stelle:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstr. 23, 70372 Stuttgart
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter für den Landgerichtsbezirk Stuttgart, Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart
datenschutz@LGStuttgart.justiz.bwl.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Nach § 6 Abs. 1 CoronaVO besteht eine Verpflichtung zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise. Gemäß § 10 Abs. 6 CoronaVO ist in den Alarmstufen nach der CoronaVO der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Sie haben daher den Immunisierungsstatus oder einen negativen aktuellen Antigen- oder PCR-Test nachzuweisen.
Die vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind zum Zwecke der Identitätsprüfung mit den Personalien der nachweispflichtigen Person abzugleichen, sofern nicht die Identität anderweitig bekannt ist. Hierzu haben die nachweispflichtigen Personen ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen (§ 6a Abs. 1 CoronaVO).
Test- oder Genesenennachweise können in verkörperter oder in digitaler Form vorgelegt werden. Impfnachweise sind in durch elektronische Anwendungen auslesbarer Form (EU-COVID-19-Zertifikat) vorzulegen (§ 6a Abs. 2 Satz 2 CoronaVO). Ausnahmen gelten hiervon für Personen, die keine Bürgerinnen oder Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union haben und außerhalb der Europäischen Union geimpft worden sind (§ 6a Abs. 4 CoronaVO).
Eine Verarbeitung der in dem EU-COVID-19-Zertifikat oder in dem Test- oder Genesenennachweis enthaltenen personenbezogenen Daten erfolgt nur soweit und solange, wie es zur Durchführung einer Sichtkontrolle erforderlich ist. Impfnachweise sind mittels elektronischer, dazu vorgesehener Anwendungen zu verifizieren, die die Echtheit der Signatur des Zertifikatsausstellers mit dem Stand der Technik entsprechendender Methoden überprüfen (§ 6a Abs. 3 CoronaVO). Eine Speicherung erfolgt nicht.
Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, Stuttgart zu.
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Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf dieser Seite.