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Aktuelle Hinweise:

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt am 19. Juni 2024



Umfangreiche Straßensperrungen während des Deutschland‐Spiels im Rahmen der UEFA EURO 2024



Nach Auskunft der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es am Mittwoch, den 19. Juni 2024 folgende Verkehrseinschränkungen:



Am frühen Morgen (ab etwa 8 Uhr) wird die Mercedesstraße voll gesperrt. Es besteht danach keine Möglichkeit mehr zur Durchfahrt von und nach Bad Cannstatt über die Mercedesstraße, Benzstraße, Daimlerstraße und Alte Untertürkheimer Straße. Das berührt alle Beziehungen auf den Hauptverkehrsachsen von und nach Bad Cannstatt. Die Stadt lässt Umleitungen ausschildern. Allerdings ist es ratsam, das Gebiet NeckarPark weiträumig zu umfahren.



Das hohe Besucheraufkommen führt auch in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtbezirken zu geplanten – und erfahrungsgemäß auch spontanen – Sperrungen zwischen 13 und 18 Uhr. Besonders betroffen sind mit den Bundesstraßen 14 und 27 zwei Hauptverkehrsadern.



Gesperrt werden am frühen Nachmittag die B14 / Cannstatter Straße in beiden Fahrtrichtungen, die Wolframstraße in Fahrtrichtung B14, die Uferstraße in Richtung Zentrum, die Neckartalstraße in Richtung Zentrum und die König‐Karls‐Brücke in Richtung Bad Cannstatt. Hinzu kommen Sperrungen der B27 / Friedrichstraße in Richtung Rotebühlplatz, der Heilbronner Straße stadtauswärts bis Türlenstraße und der Schillerstraße in Richtung Arnulf‐Klett‐Platz.



Die Stadt Stuttgart empfiehlt daher dringend, am Mittwoch auf Autofahrten zu verzichten und stattdessen Bus, Bahn und Rad zu nutzen.









Wir stellen ein

Justiz(fach)angestellte (w/m/d)

Weitere Informationen finden Sie hier


herausgehobene Stelle auf der Familienabteilung (u.a. Kostenbeamtin, Abrechnung nach § 55 RVG)

Weitere Informationen finden Sie hier


Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, nach Terminvereinbarung zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de.



Es besteht aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen in den Fachbereichen Nachlass und Betreuung.
Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen kann.
Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von telefonischen Anfragen zum Stand der Bearbeitung ab!



Warnung vor betrügerischen Anrufen

Derzeit geben sich in ganz Deutschland Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus und mahnen Geldzahlungen an. Im Telefondisplay des Angerufenen erscheint eine nicht existente Rufnummer oder eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden immer schriftlich auf dem Postweg versandt. 

Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.


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